Archiv der Kategorie 'Scharia'

Iran: Ajatollah Chamene‘i als Zielscheibe


Breitseiten gegen Ajatollah Chamene‘i

Mohammad Nurisade, einer der engsten Berater von Ajatollah Chamene‘i und dessen langjähriger Vertrauter, der als Journalist noch die Verfolgung der Reformisten nach den letzten Präsidentschaftswahlen verteidigte, ist jetzt im Gefängnis. Seine Ehefrau führt dies auf Intrigen von Modschtaba Chamene‘i zurück, der einen Konflikt mit ihrem Mann habe und eine Akte gegen Mohammad Nurisade fabriziert habe. Sämtliche richterlichen Entscheidungen gegen Nurisade folgten den Anweisungen von Modschtaba Chamene‘i.
Mohammad Nurisade hat aus dem Gefängnis zahlreiche Briefe an Ajatollah Chamene‘i veröffentlicht, in denen er den religiösen Führer kritisiert. Das war der erste Schritt.

Ihm folgte Abu l-Fasl Qaddayani, Mitglied der Organisation der Mudschahedin der Islamischen Revolution, hat ebenfalls aus dem Gefängnis heraus einen Brief veröffentlicht, in dem er Ajatollah scharf kritisierte.

Die Generäle schießen scharf
Der dritte Kritiker im Bunde ist General Hossein Alayi, der Begründer der Marine der Revolutionswächter. Er hat in der iranischen Regierungszeitung Ettela‘at einen Brief veröffentlicht, der es in sich hat. General Hossein Alayi nahm in seinem Brief Bezug auf die Zeit kurz vor dem Sturz des Schahregimes. Damals war in der – zu jener Zeit oppositionellen – Zeitung Ettela‘at ein Artikel erschienen, in dem die Politik des Schahs kritisiert wurde. Darauf schnappte sich der berüchtigte Geheimdienst des Schahs, der Sawak, die Autoren des Artikels. Das war am 19. Dey 1356 nach der iranischen Monatszählung (Januar 1978). General Hossein Alayi hat in seinem jüngst veröffentlichten Brief diesen Jahrestag zum Anlass genommen und den Lesern erklärt, warum das Schahregime nicht überleben konnte. Ein Regime, in dem gefoltert wird, in dem die Menschen von der Straße weg verhaftet werden, in dem die Polizei in die Privatwohnungen eindringt, in dem Demonstrationen freiheitsliebender Menschen brutal niedergeschlagen werden, in dem die Menschen in Schnellprozessen verurteilt werden – kurz, ein solches Regime sei zum Sturz verurteilt.
Einen Tag nach der Veröffentlichung dieses Briefes kam die Reaktion von 12 Pasdar-Generalen, die General Hossein Alayi den Vorwurf machten, er kritisiere ihren Heiligen Führer. Dabei hatte General Hossein Alayi an keiner Stelle den Namen von Ajatollah Chamene‘i erwähnt, auch wenn die Aufzählung der Ähnlichkeiten des damaligen und des heutigen Regimes natürlich Absicht war.
Wieder einen Tag später griffen die bezahlten Schlägertrupps, die sonst gegen Demonstranten und zur Botschaftsstürmung eingesetzt wurden, die Wohnung von General Hossein Alayi an und schlugen die Scheiben ein. Darauf musste General Hossein Alayi öffentlich im Fernsehen erklären, dass er mit seinem Brief nicht den Religiösen Führer gemeint habe und dass er die Herrschaft des Rechtsgelehrten selbstverständlich akzeptiere.

„Kritik am Führer ist keine Straftat“
Nun trat der vierte Kritiker General Ali Sani‘-Chani auf den Plan. Sein Brief wurde ebenfalls in der Zeitung Ettela‘at abgedruckt. Darin schrieb er zum einen, dass Kritik an der Gesellschaft und am Religiösen Führer laut der iranischen Verfassung keine Straftat sei. Im übrigen verbürgte er sich für General Hossein Alayi und betonte, dass dieser Mann ein überzeugter Anhänger der islamischen Revolution sei.

Emad Afrugh – die Abrechnung
Der fünfte ist Emad Afrugh, ein Fundamentalist und ehemaliger Abgeordneter des iranischen Parlaments.
Sie alle gehören zum engsten Kreis der Machthaber und sind von der Islamischen Republik fest überzeugt.
Neu und unerhört ist der scharfe Ton, mit der sie ihre Kritik am Religiösen Führer üben.

„Nirgends steht geschrieben, dass der Führer unfehlbar ist“
Hinzu kommt, dass sie selbst die Plattform des staatlichen Fernsehens nutzen konnten. So hat Emad Afrugh seine Kritik im Programm „Park-e Mellat“ (Volkspark) der staatlichen Radio- und Fernsehgesellschaft geäußert. Er sagte zum einen, es stehe nirgends geschrieben, dass der Religiöse Führer unfehlbar sei. Es gebe im Islam nur 14 Unfehlbare, nämlich die 12 Imame, der Prophet Muhammad und seine Frau Fateme. Das Recht des Volks, vom religiösen Führer Rechenschaft zu verlangen, sei sowohl im iranischen Grundgesetz wie in der Scharia verankert.
Mehr noch: Er verteidigte General Hossein Alayi mit den Worten, das sei einer, der auch seine Gesundheit für die Revolution geopfert habe, der im Krieg teilgenommen habe und als Kriegsversehrter mit einer Beeinträchtigung von 20% eingestuft sei. Ob der Religiöse Führer etwa davon gewusst habe, dass Banditen die Wohnung des Generals attackiert hätten? Und falls er nicht davon gewusst habe, warum seien die Gewalttäter dann nicht verhaftet worden?

„Wir sind Vertreter, kein Vormund“
Emad Afrugh hat im Fernsehen Worte ausgesprochen, die bei einem anderen zur sofortigen Verhaftung geführt hätten.
Er meinte: „Ma wakilim, qayyem nistim.“ Wir sind Vertreter (des Volkes), nicht sein Vormund. Und weiter: „Es geht nicht an, dass wir de facto völlig frei die Zügel in der Hand halten, ohne die Rechte des Volkes zu achten und so die Zügel der Politik führen.
Ich sehe tatsächlich bestimmte Auslegungen vor mir, dass das Volk überhaupt keine Rechte besitze.“

„Und wenn er keine Antwort geben kann, dann ist er automatisch abgesetzt“
Unter Berufung auf die Überlieferung der Worte von Imam Ali erklärt Emad Afrugh weiter: „Der Imam sagt, dass ein Mitglied der Gemeinschaft das Recht hat, vom Führer Erklärung zu verlangen, und dass der Führer ihm Rechenschaft ablegen muss. Und wenn er keine Antwort geben kann, dann ist er damit automatisch abgesetzt.“

Statt ihnen die kritische Feder aus der Hand zu reißen, sollten wir uns selber bessern
Der pensionierte Pasdar-General verteidigt in einem Brief, den er auf seinem Weblog veröffentlicht, die Worte von General Hossein Alayi und meint zu den 12 Pasdar-Generälen, die den General deshalb angegriffen hatten: „Wieso soll niemand an Ajatollah Chamene‘i Kritik üben dürfen?“ General Radscha‘i bemerkt, der General habe nur das öffentlich gemacht, was die Menschen ohnehin untereinander flüsterten. Er weist auch darauf hin, dass ihm General Hossein Alayi seinen Brief zugesandt habe, bevor er ihn veröffentlichte, und er finde, dass der Brief nur wohlgemeinte Ratschläge enthalte.
General Radscha‘i schreibt auch, wenn jemand an der absolutistischen und tyrannischen Herrschaftsweise von Ghaddafi Kritik übe, sei damit doch noch nicht automatisch gesagt, dass derjenige die innenpolitischen Verhältnisse im Iran kritisiere. Sprich, man solle den General an dem messen, was er geschrieben habe, und nicht an dem, was in den Text hinein interpretiert werden könne. Und er fügt hinzu: „Statt dass wir Menschen wie Alayi, Nurisade und Chas‘ali die Feder aus der Hand reißen, damit keine Kritik geschrieben wird, sollten wir uns selber bessern.“

Kommentar:
Die Menschen, die so schreiben und so sprechen, sind keine Reformisten, keine Menschenrechtler und keine Oppositionellen aus dem Ausland. Es sind Menschen, die Teil des Machtapparats sind, die eine fundamentalistische islamische Überzeugung besitzen und die die islamische Republik erhalten wollen. Wenn sie jetzt so kritisch auftreten, zeigt das, dass sie die Gefahr für das Überleben des Regimes und für den Bestand ihrer Ideologie spüren. Mit ihrem Auftritt wollen sie vermutlich versuchen, die Flut der Veränderung, die dieses System niederreißen wird, in eine Richtung umzulenken, die den Weiterbestand der Islamischen Republik retten soll.

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Iran: Sakineh Mohammadi Ashtiani


Sakineh Mohammadi Ashtiani ist eine iranische Frau aus Ost-Aserbaidschan, die im Iran wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt wurde. Ihre im Juli 2010 angesetzte Hinrichtung wurde nach internationalen Protesten zunächst aufgeschoben.

Proteste gegen das Urteil

Aufgrund einer Kampagne,die von ihren beiden Kindern gestartet wurde, gelang es, die sofortige Hinrichtung von Mohammadi Ashtiani im Juli 2010 zu verhindern, das Todesurteil wurde jedoch nicht aufgehoben. Gegen das Urteil gab es Proteste in London und Washington, D.C. sowie in anderen Städten.

Forderungen, ihre Hinrichtung zu stoppen, kamen von Menschenrechtsgruppen wie Human Rights Watch und Amnesty International, außerdem gab es Aufrufe von Politikern und Prominenten wie Guido Westerwelle sowie durch die Schauspieler Colin Firth, Emma Thompson, Robert Redford, Lindsay Lohan und Juliette Binoche.
Die iranische Botschaft in London veröffentlichte eine Erklärung, dass „gemäß Informationen der einschlägigen juristischen Einrichtungen im Iran, sie nicht durch Steinigung hingerichtet werden wird“, was offenbar die Möglichkeit der Hinrichtung durch eine andere Methode offenlässt. Hängen ist die allgemeine Methode der Durchführung der Todesstrafe im Iran. Journalisten im Iran ist die Berichterstattung über den Fall verboten.

Der oberste Richter der Provinz Ost-Aserbaidschan, Malek Ajdar Sharifi, erklärte, die Strafe werde vorerst nicht vollzogen. Dabei sei das Urteil „endgültig und anzuwenden“, jedoch wegen „humanitärer Bedenken“ des obersten Richters des Landes erst einmal verschoben.

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Klares Geständnis des Leiters der Judikative im Iran

Letzte Woche fand in Teheran eine Fachtagung der Leiter der Justizorgane fast aller iranischer Städte statt. In seiner Rede stellte der Leiter der Judikative, Ayatollah Shahrudi folgendes fest:

„In unseren Gerichten lagern Berge von Akten. Das heisst für uns, dass wir unsere Gerichte davon entlasten müssen. Wir sind Zeuge, wie in manche Fällen tausende Menschen gegen eine einzige Person klagen. [Anmerkung: Wer ist so eine Person? Ein Rechtsgelehrter oder sein Sohn, ein hochrangiger Leiter in der Revolutionswächterorganisation oder beim Geheimdienst, ein Parlamentarier, ein Minister, …?]

Selbst unsere Sicherheitsorgane verstehen die Grundlagen des Rechts nicht. Die meisten Vertreter der Geheimdienste oder der Öffentlichen Ordnung scheinen zu glauben, dass man möglichst schnell möglichst viele Beschuldigte ins Gefängnis werfen muss. Aber das birgt auf Dauer die Gefahr von großen Unruhen und Protesten in der Gesellschaft.

In unserer Gesellschaft sind alle Ämter Teil eines staatlichen Systems – wie kommt es, dass es soviele Konflikte zwischen ihnen gibt? Wo in der Welt gibt es vergleichbar viele Auseinandersetzungen unter den Ämtern? Während die einen Ämter ein Auge zudrücken, um den wirtschaftlichen Zielen näher zu kommen, gehen die anderen dazwischen und legen dem Unternehmer schon bei geringfügigen Verstößen gleich die Handschellen an. Dies erzeugt Unsicherheit. Und dann fragen wir uns, warum niemand bei uns investieren will.

Will jemand aus dem Ausland bei uns investieren, so wird sein Antrag von den Sicherheitsorganen, der obersten Aufsichtsbehörde (Sazman-e bazresi-ye koll-e keshwar), dann vom Staatspräsidenten, dem Geheimdienst und dem Organ zur Überprüfung von Schmuggelware geprüft. Welcher Unternehmer ist so verrückt, dass er da noch im Iran investieren würde?

Das Amt für Schmuggelware ist ein Instrument geworden, um jede beliebige Person unter dem Vorwurf der Schmuggelei festzunehmen, besonders in den grenznahen Städten. Wenn jemand mit fünf Handys oder ein paar Ballen Stoff in den Iran einreist, wird er sofort festgenommen und mit einer Geldstrafe ins Gefängnis geschickt.

Staatsanwälte oder Richter sind keine Maschinen, die alle Fälle, die ihnen vorgelegt werden, sofort entscheiden. Es muss gründlich überlegt und geprüft werden. Wenn Sie die Sache gründlicher angehen wollen, müssen Sie sich aufmachen und die Quelle zum Versiegen bringen.“ [Anmerkung: Wo sind diese Quellen? Bei Ayatollah Chamenei und seinem Sohn? Bei Ayatollah Rafsanjani und seinen Söhnen? Bei Ayatollah Mesbahe Yazdi und seinem Sohn? Bei Ayatollah Tabesi und seinem Sohn? Beim Gehemdienst oder der Revolutionswächterorganisation? Oder den Milizen (Basidschi)?]

In den letzten Jahren ist die Zahl der Rechtsanwälte in unserer Gesellschaft stark gestiegen. Wir haben 20.000 Rechtsanwälte und Rechtsberater. Eine der Hauptaufgaben der Judikative ist mittlerweile die Ausbildung von Rechtsanwälten geworden. Aber bedauerlicherweise setzen wir diese Anwälte nicht richtig ein. In der ganzen Welt sind die Anwälte und Rechtsberater dazu da, um die Rechte des Einzelnen zu verteidigen, während sie bei uns vor allem dazu dienen, die Geschäfte zu „schmieren“.


Shirin Ebadi, Friedens- nobelpreisträgerin
von 2003
[Anmerkung: Es gibt auch im Iran Anwältinnen und Anwälte, die die Menschenrechte verteidigen, sich für die Hinterbliebenen der Opfer von Serienmorden einsetzen oder sich für Frauenrechte und Sitzstreikende engagieren. Solche Anwälte laufen Gefahr, lange Zeit hinter Gitter zu kommen oder direkt mit Leib und Leben bedroht zu werden, wie z.B. Shirin Ebadi, die Friedensnobelpreisträgerin. ]
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Das überlegene Modell: Die Bordelle der Ayatollahs

Gegenüber dem Westen geben sich die iranischen Mollas gern als moralisch überlegen. Bei ihnen würde die Ehre der Frau geachtet, im materialistischen Westen sei sie nur Sexobjekt. Wie die Wirklichkeit aussieht, zeigt folgende Anzeige aus dem Iran, mit der die Ayatollahs für ihre Zuhälterdienste werben.

„Zum bestmöglichen Wohlergehen der Brüder, die als Pilger die Grabstätte von Imam Resa (in Maschhad) aufsuchen, um ihm die Füße zu küssen, und in der Absicht, ihnen zu ermöglichen, ihre geschlechtlichen Bedürfnisse während ihres Pilgeraufenthalts im Heiligen Maschhad auf islamisch erlaubtem Wege zu befriedigen, hat die Verwaltungsstiftung des Heiligtums (Astan-e Mobarak-e Rasawi) Maßnahmen ergriffen, ein Zentrum für die Schließung von Ehen auf Zeit (Sighe) mit Jungfrauen und geschiedenen oder verwitweten Frauen einzurichten. Das Hauptbüro dieses Zentrums befindet sich auf dem Gelände des Heiligtums, neben dem „Naqare Khane“- Haupteingang, das von Hadsch-Agha Karimi als Verantwortlichem geleitet wird (sein Weblog ist: http://hajimasalaton.blogfa.com). Die Dauer der Ehe auf Zeit (Sighe) hängt von der Dauer des Aufenthalts in Maschhad ab. Für Zeitehen von einem Tag bis zu einer Woche können die Brüder die Örtlichkeiten benutzen, die das Heiligtum ihnen dafür zur Verfügung stellt. Für Zeitehen, die über eine Woche hinausgehen, obliegt die Besorgung einer Bleibe den Brüdern selbst. Der zu entrichtende Betrag für eine Zeitehe mit jungfräulichen Schwestern beträgt 70.000 Tuman für eine Woche, für nicht jungfräuliche Schwestern hängt der Preis von deren Alter ab. Für jede geschlossene Zeitehe ist ein Betrag von 30.000 auf das Bankkonto des Heiligtums zu überweisen. Für die Überweisung stellt die Leitung des Heiligtums eine Quittung aus.
Im übrigen werden alle Schwestern, die Gutes tun wollen und neben dem Zugewinn an spiritueller Gnade, die darin besteht, den pilgernden Brüdern geeignete Bedingungen zu schaffen, ohne Übertretung des religiös Verbotenen und unbesorgt ihre Pilgerreise zu absolvieren, auch nebenbei ein kleines Einkommen haben möchten, aufgefordert, ihre Personalien inklusive Alter, Stand der Jungfräulichkeit, Beruf mit einem Ganzkörperfoto an das Büro für Zeitehen an der Ostflanke des Heiligtums, neben dem Scheich-Bahai-Gewölbe zu richten. Die interessierten Schwestern können sich auch an das Weblog von Hadsch-Agha Seyyed Andschawi htt://seyyedanjavi.persianblog.ir wenden und die erforderlichen Informationen über das Weblog oder auf telefonischem Weg von Herrn Seyyed Andschawi erhalten.“
Quelle: http://www.peikeiran.com/article_body.aspx?ID=12474 dort zitiert aus
www.meydaan.org (nähere Angaben fehlen leider)

Kommentar:
Das Grabmal des Imam Resa, des achten schiitischen Imams, liegt in Maschhad (Ostiran). Für Schiiten gehört der Besuch von Mekka, Kerbela und Maschhad zu den religiösen Pflichten. Jährlich besuchen Millionen von Pilgern das Heiligtum in Maschhad. Die Stiftung Astan-e Qods-e Rasawi (im Text als Astan-e Mobarak-e Rasawi bezeichnet), die das Heiligtum des Imam Resa verwaltet, gehört zu den größten und reichsten Stiftungen des Irans. Sie besitzt über 100 große und kleine Fabriken, fast 900 Hotels, mehrere Tausend Hektar landwirtschaftlich genutzte Flächen, und hat eine Reihe von Import-Export-Gesellschaften gegründet. Ihre Aktivitäten sind auf die Regionen nördlich und östlich der iranischen Provinz Chorassan ausgerichtet, also nach Turkmenistan, Usbekistan, Afghanistan, bis hin nach China (Volksrepublik). Als derjenige, der in dieser Stiftung das Sagen hat, gilt Ayatollah Tabassi mit seiner Familie, die überall in den Verwaltungsorganen der Stiftung Einfluss hat. Die Stiftung hat unabhängig vom iranischen Staat wirtschaftliche Kontakte nach Europa und den USA. Über diese Stiftung werden die Gelder an weitere Stiftungen kanalisiert, die unter derm Kontrolle anderer Geistlicher stehen. Ein Beispiel ist die Stiftung „Bonyad-e Imam“ in der Hand des Revolutionsführers Ayatollah Chamenei, die ebenfalls Gelder von der Stiftung aus Maschhad erhält. So profitiert der ganze schiitische Klerus vom Geldsegen dieser Stiftung.

Ayatollah Abbas Vaez Tabasi

 

 

 

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Hungerstreik gegen Apartheid im Iran


Laut der Nachrichtenagentur Amir Kabir haben die Studentinnen und Studenten der Universität Sahand in Tabriz (Nordwestiran) in der letzten Woche einen Sitzstreik organisiert. Bei einem Gespräch mit dem Rektor der Universität kam es zu keinen Ergebnissen.

Daraufhin traten die StudentInnen in einen Hungerstreik. Bis heute mussten acht der hungerstreikenden StudentInnen ins Krankenhaus transportiert werden, weil ihre Gesundheit in Gefahr war.

Die StudentInnen fordern zum einen die Rücknahme der Einführung von getrennten Unterrichtsräumen für Männer und Frauen und zum anderen den Rücktritt des Leiters des Geheimdienstes an der Universität. Des weiteren fordern sie die Rücknahme von im letzten Semester gegen StudentInnen verhängte Strafen des Komitees „Enzebati“. Dieses islamische Disziplinar-Kommittee kontrolliert StudentInnen mit allen Mitteln um die Einhaltung der Scharia zu garantieren.

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Achter März im Iran: den Frauen die Peitsche

Wie die iranischen Webseiten asre-nou.net und www.peiknet.com berichten, standen mehrere engagierte Frauen vor dem Revolutionsgericht in Teheran, weil sie ihre Solidarität mit den Frauen gezeigt hatten, die am 8. März 2007 in Teheran eine Veranstaltung zum Tag der Frau abhalten wollten. Die Behörden ließen die Veranstaltung damals nicht zu und verhafteten die Frauen. Als deren Gerichtsverhandlung stattfand, begehrten mehrere Frauen Einlass zur Verhandlung. Nicht nur, dass man ihnen die Beobachtung des politischen Prozesses verwehrte, sie selbst wurden dazu noch wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ angeklagt und verurteilt.

Am 20. April 2008 verurteilte die 13. Abteilung des Revolutionsgerichts von Teheran Nasrin Afzali zu 10 Peitschenhieben und 6 Monaten Gefängnis, für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Nahid Ja‘fari erhielt 22. April 2008 vom selben Gericht die gleiche Strafe, die Studentin der Sozialwissenschaften, Zeynab Peyghambarzade, wurde am 29. März von der
16. Abteilung des Revolutionsgerichts von Teheran zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt, zuvor war sie für zwei Semester vom Studium ausgeschlossen worden, und Marziye Langarudi erhielt schon im Februar 2008 ihre Strafe: 10 Peitschenhiebe 6 Monate Gefängnis, zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

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Steinigung im Iran

Laut der Nachrichtenagentur Iran-Emroz, sind Mitte Januar letzten Jahres zwei Schwestern mit den Namen Zohre (27 J.) und Azar (28 J.) Kabiri festgenommen worden, weil der Mann einer Schwester zur Polizei gegangen ist und behauptet hat, beide hätten mit fremden Männern eine sexuelle Beziehung.

Jede der beiden Frauen hat ein Kind. Sie wohnen in in der kleinen Stadt Schariyar, die 40 km von Teheran entfernt liegt.

Nach ihrer Festnahme wurden die Frauen vor Gericht gebracht und jeweils zu einer Strafe von 99 Peitschenhieben verurteilt. Es ist nicht bekannt, warum die beiden Frauen nach dem Vollzug dieser Strafe nicht entlassen wurdden und nach 6 Monaten ein weiteres Mal vor Gericht erscheinen mussten. Beim zweiten Mal wurden sie zu Steinigungen verurteilt. Die Urteile wurden von einem Obergericht bestätigt.

Zur Zeit befinden sich beide Frauen im Gefängnis und warten auf die Steinigung.

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Urteile nach der Scharia im Iran

In den letzten Tagen wurden 5 Menschen aus Belutschistan im Südwestiran zu schweren Strafen nach der Scharia verurteilt. Ihnen wurden in einer öffentlichen islamischen Zeremonie jeweils der rechte Arm und das linke Bein abgehackt.

Den 5 Menschen waren Straftaten gegen die Nationale Sicherheit, speziell das Töten von Polizisten, das bewaffnete Blockieren von Strassen und Entführung vorgeworfen worden.

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